
- 580 km² groß, bis 309,7 m tief – rund 60 % der Fläche gehören zur Schweiz, der Rest zu Frankreich
- Steilwand vor Schloss Chillon, die bis über 100 m in die Tiefe fällt
- Einsteigerplätze mit flachem Grund in Hermance, Vevey und Lutry
- Auf dem ganzen See gilt das französisch-schweizerische Schifffahrtsreglement – mit Tauchverbot auf geschützten archäologischen Stätten
- Im Mai 2025 wurden über 16 m Sichttiefe gemessen, sonst deutlich weniger
Steckbrief
| Fläche | 580,1 km², davon 345,3 km² (59,5 %) in der Schweiz und 234,8 km² (40,5 %) in Frankreich |
| Seehöhe | 372 m ü. M. (mittlerer Wasserspiegel) |
| Größte Tiefe | 309,7 m |
| Mittlere Tiefe | im Grand-Lac rund 172 m, im Petit-Lac bei Genf rund 40 m |
| Sichtweite | stark wechselnd; Höchstwert 16,1 m Sichttiefe am 27. Mai 2025, der beste Wert seit 2009 |
| Wassertemperatur | obere 10 m im Mittel (1991–2020) um 16 °C im Juni und 20,5 °C im August; in der Tiefe ganzjährig um 5,6 °C |
| Eigentümer | Grenzgewässer: Hoheit bei den Kantonen Waadt, Genf und Wallis sowie bei Frankreich (Haute-Savoie) |
| Eignung für ROVs | gut – große Tiefen und bekannte Uferplätze, aber viel Schiffsverkehr und wechselnde Sicht |
Was du unter Wasser siehst
Rund um den See gibt es viele Tauchplätze. Diese sind gut beschrieben und vom Ufer aus erreichbar:
- Steilwand vor Schloss Chillon (Veytaux): Eine senkrechte Felswand, die bis etwa 110 m abfällt. Für Taucher nur etwas für Erfahrene – für deine Drohne ein spannendes Ziel, solange das Kabel reicht.
- Plage d'Hermance (GE): Ein klassischer Übungsplatz am Südufer. Der Grund liegt am Einstieg bei 2–3 m, bis etwa 15 m liegen mehrere kleine Wracks, darunter ein kleines Segelboot der Polizei in rund 12 m.
- Quais Perdonnet in Vevey (VD): In 7–9 m stehen Betonpfeiler und Holzgerüste aus den 1930er-Jahren, zwischen denen man Slalom fahren kann – ideal zum Üben.
- Lutry (VD): Ein flacher Platz mit rund 4 m Tiefe an einem kleinen Kiesstrand, beliebt für Schnuppertauchgänge.
- Pfahlbauten: Auch am Genfersee liegen Fundstellen des UNESCO-Welterbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“. Sie sind empfindlich – und auf geschützten archäologischen Stätten ist Tauchen verboten.

Wo du starten kannst
Diese Einstiege sind in Tauchführern beschrieben:
- Hermance: Direkter Einstieg vom öffentlichen Strand, mit Umkleiden, Toiletten und Sanitätsposten.
- Vevey, Quais Perdonnet: Einstieg am Strand bei der Place du Marché, etwa 50 m vom Parkplatz.
- Chillon: Einstieg über den kleinen Strand nördlich des Schlosses.
- Lutry: Kleiner Kiesstrand mit flachem Einstieg.
Am Genfer Ufer ist kaum noch Natur übrig: Weniger als 2 % sind naturnah, 83 % bestehen aus Mauern und Blocksteinen. Häfen, Stege und die Landestellen der Kursschiffe sind tabu – such dir öffentliche Strände.
Regeln und Rücksicht
- Eigenes Reglement für den See: Für den Genfersee gilt das französisch-schweizerische Schifffahrtsreglement (Règlement de la navigation sur le Léman). Nach Art. 78 ist Sporttauchen verboten auf dem Kurs der Linienschiffe, vor Hafeneinfahrten, in der Nähe üblicher Liegeplätze, überall dort, wo die Schifffahrt behindert werden könnte, in Wasserskizonen und auf allen geschützten archäologischen Stätten. Für Drohnen gibt es keine eigene Regel, aber diese Zonen solltest du genauso meiden.
- Tauchflagge und Abstand: Taucherboote führen die Flagge „A“ (weiß-blau). Andere Boote müssen mindestens 50 m Abstand halten (Art. 44 und 78). Eine Flagge oder Boje macht auch deine Drohne für Bootsfahrer sichtbar.
- Französisches Ufer: Auf der französischen Seite gilt zusätzlich eine Verordnung der Präfektur: kein Tauchen in öffentlichen Häfen, in Fahrrinnen, nahe öffentlichen Landestellen, in Röhricht und Pflanzenbeständen und näher als 100 m an Booten der Berufsfischer. In der 300-m-Uferzone gilt Tempo 10.
- Pfahlbauten: Die Welterbe-Fundstellen sind teils als archäologische Reservate oder mit Ankerverbot geschützt. Nicht im Grund wühlen, nichts aufheben – und auf geschützten Stätten gar nicht tauchen.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz und in Frankreich keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei bzw. Gendarmerie der Kantone Waadt, Genf oder Wallis, auf französischer Seite bei der Präfektur Haute-Savoie oder bei der Gemeinde nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
- Starte in Hermance oder Vevey: wenig Tiefe, klare Ziele – perfekt zum Üben.
- An der Wand bei Chillon geht es schnell sehr tief. Achte auf Kabellänge, Tiefenlimit und den Rückweg.
- Die beste Sicht gibt es oft im späten Frühling. Rechne im Sommer mit trüberem Wasser an der Oberfläche.
- Halte großen Abstand zu Häfen und den Stegen der Kursschiffe – dort darfst du ohnehin nicht tauchen.
Warst du schon mit deiner Drohne am Genfersee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Sammelthread „Wo darf man tauchen lassen?“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
- République et canton de Genève: Le lac Léman et le petit lac genevois
- SISL: Le Léman (Dossier technique)
- CIPEL: Bulletin limnologique 2025
- Kanton Waadt: Règlement de la navigation sur le Léman (RSV 747.01.1), via LexFind
- Préfecture de la Haute-Savoie: Règlement particulier de police de la navigation sur le lac Léman
- loisirs.ch: Tous en plongée – 8 merveilles à portée de palmes
- loisirs.ch: Plongée en lac
- Palafittes: UNESCO-Welterbe Pfahlbauten (Broschüre 2019)
Ist am Genfersee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.