Was gilt in Österreich für Unterwasserdrohnen?
Für Deutschland und die Schweiz findest du die Regeln auf den Länderseiten: Deutschland und Schweiz.
Kurz gesagt: Eigene Regeln für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Wir haben die wichtigsten Gesetze durchgesehen:
- Schifffahrtsgesetz: Es kennt Fahrzeuge, Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper – unbemannte Unterwasserfahrzeuge werden nicht erwähnt. Ob eine Drohne am Kabel darunter fällt, ist offen.
- Verkehrsregeln für Seen: Die Verordnungen für Oberösterreich und Kärnten regeln Motorboote, Uferzonen und Badebereiche, aber weder Tauchen noch Drohnen.
- Luftfahrtgesetz: Die Drohnen-Regeln für die Luft gelten unter Wasser nicht.
- Was praktisch zählt: Naturschutzgebiete, Laichschonzonen, Fischereirechte, Denkmalschutz (zum Beispiel die UNESCO-Pfahlbauten) und die Frage, wem das Ufer gehört.
Bevor du startest: die Checkliste
- Darf ich hier ans Ufer? Privatgrund und Strandbad-Regeln beachten.
- Gibt es ein Schutzgebiet, eine Schonzone oder Fundstellen?
- Sind Taucher, Schwimmer oder Angler in der Nähe? Dann Abstand halten.
- Wie viel Bootsverkehr ist los? Kabel nicht in Fahrrinnen treiben lassen.
- Grund nicht berühren, kein Sediment aufwirbeln, Tiere nicht verfolgen.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in Österreich keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Gemeinde, den Österreichischen Bundesforsten oder den Fischereiberechtigten nach. Stand: Oktober 2026.