
- Stausee auf 930 m Höhe, bis 61 m tief
- Alte Staumauer mit Torbogen und Hausfundamenten ab etwa 17 m
- Dunkles, torfiges Wasser – Lampe ist Pflicht
- Tauchverbot an Kraftwerksbauwerken und in der Kaiserbucht
- Private Motorboote sind nicht erlaubt
Steckbrief
| Fläche | 5,14 km² |
| Seehöhe | 930 m |
| Größte Tiefe | 61 m |
| Sichtweite | laut Tauchern eingeschränkt, dunkel und torfig |
| Wassertemperatur | im Juli und August im Schnitt um 21 bis 22 °C, in der Spitze bis 24 °C |
| Betreiber | Schluchseewerk (Oberbecken eines Pumpspeicherkraftwerks) |
| Eignung für ROVs | mittel – spannende Reste unter Wasser, aber dunkles Wasser, wechselnder Pegel und Sperrzonen |
Was du unter Wasser siehst
Der Schluchsee war ursprünglich ein Gletschersee. Von 1929 bis 1932 wurde er mit einer 63,5 m hohen Mauer zum Stausee. Was damals überflutet wurde, ist heute das Ziel der Taucher.
- Alte Staumauer: Ab etwa 17 m Tiefe. Taucher berichten von einem Torbogen, einem Käfig, einer Kutsche, einer Madonna, einem Steg und Fundamenten alter Häuser.
- Schweinebucht: Eine Felswand mit steilen Hängen bis etwa 40 m. Dazu Stützmauern der alten Poststraße, große Baumwurzeln und Felsbrocken.
- Torfwände: Im Zweiten Weltkrieg wurde der See mit Torf getarnt. Der Torf ist abgesunken und bildet dunkle Wände bis zu 4 m Höhe.
- Versunkene Siedlungen: Als der See 1983 für eine Prüfung abgelassen wurde, kamen die überfluteten Siedlungsreste wieder zum Vorschein. Beim Bau der Staumauer fand man außerdem ein altes Holzboot – ein Hinweis, dass der See schon um das Jahr 650 befahren wurde.

Wo du starten kannst
Öffentlich beschrieben ist vor allem der Einstieg an der Tauchbasis:
- Tauchbasis Schluchsee: Seebrugg 14, 79859 Schluchsee. Der Einstieg liegt rund 20 m von der Basis entfernt.
Taucher empfehlen geführte Bootstauchgänge, weil man die Ziele bei schlechter Sicht schwer findet. Für deine Drohne heißt das: Frag bei der Tauchbasis nach, wo die Reste genau liegen, und stimm dich mit Tauchgruppen ab. Tauchschulen brauchen am Schluchsee eine Erlaubnis der Gemeinde – für Drohnen gibt es keine eigene Regel.
Regeln und Rücksicht
- Sperrzonen: Die Rechtsverordnung der Gemeinde verbietet Baden und Tauchen im Hangkanal und 30 m um seinen Einlauf, in der Kaiserbucht und 80 m um das Ein- und Entnahmebauwerk. An der Mündung des Druckstollens gilt das Tauchverbot bis rund 150 m seewärts. Halte deine Drohne dort fern – an diesen Stellen kann Wasser mit starker Strömung fließen.
- Kaiserbucht: Sie darf nur zu Fischerei-, Rettungs- und Bergungszwecken befahren werden.
- Boote: Motorboote sind nur für Rundfahrten und Rettung zugelassen. Segel-, Ruder- und Paddelboote sind erlaubt, höchstens 7,5 m lang. Von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang darf der See nicht befahren werden.
- Fischerei: Fischer im Boot führen eine gelbe Flagge von mindestens 30 × 30 cm. Halte Abstand zu Angelschnüren.
- Pegel: Der Schluchsee ist das Oberbecken des Schluchseewerks. Der Wasserstand schwankt, im Sommer liegen Uferstreifen oft trocken.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in Deutschland keine eigenen Regeln, und die Seeverordnung der Gemeinde Schluchsee erwähnt sie nicht. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel beim Bürgermeisteramt Schluchsee oder beim Schluchseewerk nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
- Ohne starkes Licht siehst du im Torfwasser kaum etwas. Plane kurze Strecken und fliege langsam.
- Die Ziele an der alten Staumauer liegen ab 17 m – prüf vorher, ob dein Kabel und deine Drohne die Tiefe gut schaffen.
- Der Grund ist weich und torfig. Halte Abstand, sonst ist die Sicht sofort weg.
- Auf 930 m Höhe ist das Wasser auch im Sommer in der Tiefe kalt.
Warst du schon mit deiner Drohne am Schluchsee? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Sammelthread „Wo darf man tauchen lassen?“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
Ist am Schluchsee etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.