
- Größter See in Rheinland-Pfalz, entstanden bei einem Vulkanausbruch vor rund 13.000 Jahren
- Seit 1981 Naturschutzgebiet: Tauchen und Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art brauchen eine Genehmigung
- Tauchgenehmigungen werden laut Tauchern seit Jahren nicht mehr erteilt
- Der See gehört der Abtei Maria Laach, das Ufer ist über einen Rundweg zugänglich
- Unsere Empfehlung: den See vom Ufer aus genießen und die Drohne an einem anderen See fliegen
Steckbrief
| Fläche | rund 3,3 km² (331 ha) |
| Größte Tiefe | rund 53–57 m (Angaben schwanken) |
| Entstehung | Vulkanausbruch vor rund 13.000 Jahren |
| Schutzstatus | Naturschutzgebiet „Laacher See“ (Rechtsverordnung vom 9. März 1981) |
| Eigentümer | Abtei Maria Laach |
| Eignung für ROVs | nein – Befahren und Tauchen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde |
Was du unter Wasser siehst
Unter der Oberfläche steckt viel Geschichte – zu sehen bekommt sie aber kaum jemand.
- Mofetten: Vor allem am Ostufer steigen Gasblasen aus dem Seegrund auf, überwiegend Kohlendioxid. Pro Jahr entweichen rund 2.500 Tonnen Gas. Vom Ufer aus kannst du die Blasen an ruhigen Tagen erkennen.
- Halifax-Bomber: In der Nacht zum 30. August 1942 stürzte ein britischer Bomber vom Typ Handley Page Halifax in den See. Teile liegen in etwa 50 m Tiefe. In den 1960er-Jahren holte ein Schrotthändler Teile heraus, 2009 wurden bei einer Suche Rumpfteile gefunden.

Wo du starten kannst
Rund um den See führt ein etwa 8 km langer Uferrundweg.
- Maria Laach: Am Kloster gibt es Parkplätze. Von dort erreichst du den Rundweg und mehrere Aussichtspunkte.
- Badestellen: Es gibt von der DLRG beaufsichtigte Badebereiche. Baden ist nach der Schutzverordnung nur an genehmigten Stellen zulässig.
Den ausgeschilderten Uferweg darfst du außerhalb der markierten Aussichtspunkte nicht verlassen.
Regeln und Rücksicht
- Naturschutzgebiet: Der See ist seit 1981 Naturschutzgebiet. Geschützt wird er wegen seiner geologischen Bedeutung, als Lebensraum bedrohter Arten und wegen seiner Schönheit.
- Tauchen: Tauchen mit entsprechender Ausrüstung braucht eine Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde. Laut Tauchern werden seit 2006 keine Tauchgenehmigungen mehr erteilt, auch weil im Bereich des Bomberwracks Bomben mit Langzeitzündern vermutet wurden. 2007 wurden dort Tauchen, Bootfahren, Baden und Angeln untersagt.
- Boote: Auch das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art „einschließlich anderer Schwimmkörper“ ist genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind ein DLRG-Rettungsboot, ein Fischerboot des Klosters und höchstens 30 Angelkähne. Für Segelboote und Surfbretter gibt es feste Kontingente.
- Modellflugzeuge: Im Schutzgebiet ist es verboten, Modellflugzeuge zu betreiben. Auch eine Luftdrohne für Übersichtsaufnahmen ist hier also keine Option.
- Was heißt das für ROVs?: Eine eigene Regel für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Eine Drohne ist aber ein Schwimmkörper, der den See befährt und taucht – beides ist ohne Genehmigung untersagt. Ohne ausdrückliche Erlaubnis solltest du hier nicht fliegen.
Für Unterwasserdrohnen gibt es in Deutschland keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (obere Naturschutzbehörde), der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder der Abtei Maria Laach nach. Stand: Oktober 2026.
Tipps für deine Drohne
- Lass die Drohne im Auto und lauf den Rundweg – am Ostufer siehst du die Gasblasen auch ohne Kamera unter Wasser.
- Wenn du ein Projekt planst, etwa für Forschung oder Dokumentation: Frag zuerst bei der oberen Naturschutzbehörde nach.
- Für Tauchgänge mit der Drohne such dir in der Region einen See mit offiziellen Tauchplätzen.
Warst du schon mit deiner Drohne am Laacher See? Teil deine Bilder und Erfahrungen im Forum-Sammelthread „Wo darf man tauchen lassen?“ – so wächst unser Gewässer-Wissen für alle.
Ist am Laacher See etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze bietet UDRA an, außerhalb Österreichs auf Anfrage.