Tauchorte · Schweiz

Seen in der Schweiz für Unterwasserdrohnen

Wo lohnt sich der Ausflug mit der Drohne – und wo ist sie fehl am Platz? Unsere Seen-Porträts mit Sichtweiten, Tauchplätzen, Einstiegen und Regeln.

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Was gilt in der Schweiz für Unterwasserdrohnen?

Kurz gesagt: Eigene Regeln für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Die Schifffahrt regelt der Bund, vollzogen wird sie von den Kantonen und ihren Seepolizeien. Wir haben die wichtigsten Vorschriften durchgesehen:

  • Binnenschifffahrtsrecht: Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) regelt Schiffe, Baden und Tauchen. Taucher stellen die weiß-blaue Flagge „A“ auf (Art. 32), Schiffe halten davon mindestens 50 m Abstand (Art. 49). Sporttauchen ist auf den Fahrlinien der Kursschiffe, in engem Fahrwasser, bei Hafeneinfahrten, nahe zugelassener Liegeplätze und im Umkreis von 100 m um Landestellen der Kursschiffe verboten (Art. 77). Unbemannte Unterwasserfahrzeuge kommen in der BSV nicht vor – ob eine Drohne am Kabel als Schiff gilt, ist offen. Halte dich an diesen Stellen trotzdem an dieselben Abstände.
  • Kantonale Regeln: Die Kantone ergänzen die Bundesregeln mit eigenen Sperrzonen, Bojen und Merkblättern ihrer Seepolizei. St. Gallen fasst die Tauchverbote zum Beispiel auf einer eigenen Seite zusammen.
  • Bodensee: Hier gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung: Flagge „A“ an der Einstiegsstelle oder auf Boot bzw. Boje, kein Tauchen in markierten Fahrwassern und im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten.
  • Luftfahrt: Die Drohnen-Regeln des BAZL gelten für Luftfahrzeuge – unter Wasser also nicht.
  • UNESCO-Pfahlbauten: 56 der 111 Welterbe-Fundstellen „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ liegen in der Schweiz, viele davon unter Wasser in Seen. Halte dort besonders Abstand zum Grund und nimm nichts mit.
  • Was praktisch zählt: Naturschutzgebiete, Schonzeiten und Fischereirechte der Kantone, archäologische Fundstellen und die Frage, wem das Ufer gehört.

Bevor du startest: die Checkliste

  • Darf ich hier ans Ufer? Privatgrund, Strandbad-Regeln und Hafenordnungen beachten.
  • Gibt es ein Schutzgebiet, eine Schonzone oder eine Pfahlbau-Fundstelle?
  • Sind Kursschiffe, Landestellen oder Fahrlinien in der Nähe? Dann Abstand halten, Kabel nicht ins Fahrwasser treiben lassen.
  • Sind Taucher (blau-weiße Flagge), Schwimmer oder Fischer in der Nähe? Dann Abstand halten.
  • Grund nicht berühren, kein Sediment aufwirbeln, Tiere nicht verfolgen.
Wichtig

Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei oder dem Schifffahrtsamt deines Kantons, bei der Gemeinde oder der kantonalen Archäologie nach. Stand: Oktober 2026.

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