Was gilt in der Schweiz für Unterwasserdrohnen?
Kurz gesagt: Eigene Regeln für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Die Schifffahrt regelt der Bund, vollzogen wird sie von den Kantonen und ihren Seepolizeien. Wir haben die wichtigsten Vorschriften durchgesehen:
- Binnenschifffahrtsrecht: Die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) regelt Schiffe, Baden und Tauchen. Taucher stellen die weiß-blaue Flagge „A“ auf (Art. 32), Schiffe halten davon mindestens 50 m Abstand (Art. 49). Sporttauchen ist auf den Fahrlinien der Kursschiffe, in engem Fahrwasser, bei Hafeneinfahrten, nahe zugelassener Liegeplätze und im Umkreis von 100 m um Landestellen der Kursschiffe verboten (Art. 77). Unbemannte Unterwasserfahrzeuge kommen in der BSV nicht vor – ob eine Drohne am Kabel als Schiff gilt, ist offen. Halte dich an diesen Stellen trotzdem an dieselben Abstände.
- Kantonale Regeln: Die Kantone ergänzen die Bundesregeln mit eigenen Sperrzonen, Bojen und Merkblättern ihrer Seepolizei. St. Gallen fasst die Tauchverbote zum Beispiel auf einer eigenen Seite zusammen.
- Bodensee: Hier gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung: Flagge „A“ an der Einstiegsstelle oder auf Boot bzw. Boje, kein Tauchen in markierten Fahrwassern und im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten.
- Luftfahrt: Die Drohnen-Regeln des BAZL gelten für Luftfahrzeuge – unter Wasser also nicht.
- UNESCO-Pfahlbauten: 56 der 111 Welterbe-Fundstellen „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ liegen in der Schweiz, viele davon unter Wasser in Seen. Halte dort besonders Abstand zum Grund und nimm nichts mit.
- Was praktisch zählt: Naturschutzgebiete, Schonzeiten und Fischereirechte der Kantone, archäologische Fundstellen und die Frage, wem das Ufer gehört.
Bevor du startest: die Checkliste
- Darf ich hier ans Ufer? Privatgrund, Strandbad-Regeln und Hafenordnungen beachten.
- Gibt es ein Schutzgebiet, eine Schonzone oder eine Pfahlbau-Fundstelle?
- Sind Kursschiffe, Landestellen oder Fahrlinien in der Nähe? Dann Abstand halten, Kabel nicht ins Fahrwasser treiben lassen.
- Sind Taucher (blau-weiße Flagge), Schwimmer oder Fischer in der Nähe? Dann Abstand halten.
- Grund nicht berühren, kein Sediment aufwirbeln, Tiere nicht verfolgen.
Wichtig
Für Unterwasserdrohnen gibt es in der Schweiz keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel bei der Seepolizei oder dem Schifffahrtsamt deines Kantons, bei der Gemeinde oder der kantonalen Archäologie nach. Stand: Oktober 2026.