
Schatzsuche unter Wasser klingt nach Abenteuer. Und genau dafür bietet CHASING inzwischen eigene Lösungen an. Wir ordnen ein, was es gibt, was du realistisch erwarten kannst und – ganz wichtig – wo du überhaupt suchen darfst.
- Dory Explore: kleine Drohne mit eingebautem Metalldetektor und Kescher, Tiefe bis 15 m.
- Reichweite: Der Detektor reagiert laut Berichten nur auf wenige Zentimeter – gut für Verlorenes am Steg, nicht für große Flächen.
- Recht: Gezielte Suche nach archäologischen Funden ist in Österreich ohne Bewilligung verboten, in Deutschland und der Schweiz je nach Land bzw. Kanton genehmigungspflichtig.
Was CHASING anbietet: Dory Explore
Die bekannteste Lösung ist die Dory Explore, eine Schatzsuch-Version der kleinen Chasing Dory. Vorgestellt wurde sie um den Jahreswechsel 2024/2025 (Berichte vom 31.12.2024 und 02.01.2025). Laut Herstellerangaben und Fachberichten bringt sie mit:
- einen eingebauten Metalldetektor,
- einen abnehmbaren Kescher, laut Hersteller etwa 8 cm groß, zum Einsammeln kleiner Fundstücke,
- Full-HD-Video (1080p/30 fps) und 16 GB internen Speicher,
- eine maximale Tauchtiefe von 15 Metern bei rund 1,1 kg Gewicht,
- Steuerung per Smartphone-App oder Bluetooth-Fernbedienung.
Schlägt der Detektor an, blinkt laut einem Bericht von Interesting Engineering eine rote LED, die du im Kamerabild siehst. Der Startpreis lag bei 599 US-Dollar, zum Start gab es ein Angebot für 479 US-Dollar (ohne Gewähr, Stand Dezember 2024 / Januar 2025). Einen aktuellen Euro-Preis und die Lieferbarkeit für Österreich, Deutschland und die Schweiz konnten wir bis Oktober 2026 nicht verlässlich feststellen. Schau dafür am besten direkt auf die deutschsprachige Seite von CHASING.
Zur Einordnung: In unserer Bestenliste steht die normale Dory auf Platz 5 (Note 4,1). Sie ist ein Einsteigergerät, kein Profi-Werkzeug. Das gilt auch für die Explore.
Neu: Metalldetektor-Zubehör per App-Update
Spannend ist eine Neuigkeit aus dem Spätsommer 2026: Mit Version 5.0.5 der App CHASING GO1 (im App Store auf den 26. August datiert) unterstützt die App laut Versionshinweis „Underwater Metal Detector“-Zubehör, außerdem eine Teleskop-Inspektionskamera und neues Sonar-Zubehör. Die GO1-App steuert laut Store-Beschreibung unter anderem die M2-Reihe und die Gladius-Modelle.
Was wir noch nicht wissen: Für welche Drohnen genau der Detektor gedacht ist, wie weit er reicht und was er kostet. Eine Produktseite haben wir bis zum 09.10.2026 nicht gefunden, auch Fachhändler listen für die M2-Reihe bisher nur Greifarm, Laser-Skala oder Sonar. Sobald es offizielle Daten gibt, ergänzen wir den Artikel.
Was du realistisch erwarten kannst
Hier wird es ehrlich: Der Detektor der Dory Explore hat eine sehr kurze Reichweite. Berichte nennen etwa 4 bis 5 Zentimeter, die Angaben widersprechen sich leicht. Interesting Engineering spricht zudem von einer Erkennung eisenhaltiger Metalle. Ob auch Gold oder Silber zuverlässig erkannt werden, bleibt offen. Das heißt für dich:
- Du musst fast auf dem Objekt stehen. Großflächiges Absuchen eines Seegrunds ist damit mühsam. Die Suche funktioniert am besten, wenn du ungefähr weißt, wo etwas liegt, zum Beispiel unter dem Steg, wo der Schlüssel reingefallen ist.
- Sicht ist alles. Die LED-Anzeige siehst du nur über das Kamerabild. In trübem Wasser oder wenn die Drohne Schlamm aufwirbelt, wird es schnell schwierig.
- Strömung macht’s knifflig. Eine kleine, leichte Drohne präzise über einer Stelle zu halten, ist bei Wellen oder Strömung eine echte Herausforderung. Ruhige, flache Gewässer sind dein Freund. Mehr dazu in unserem Praxis-Artikel Fahren bei Strömung.
- Bergen ist Feinarbeit. Der kleine Kescher eignet sich für Ringe, Münzen oder Schlüssel, aber nicht für Schweres oder Festsitzendes. Was im Sediment steckt, bekommst du mit einem Kescher kaum heraus. Und genau das sollst du an manchen Orten auch gar nicht (siehe unten).

Unsere Einordnung: Die Dory Explore ist eher ein Spaßgerät für Verlorenes am Steg oder im Badesee als ein Werkzeug für echte Schatzsuche.
Was ist erlaubt?
Keine Rechtsberatung: Das ist ein Überblick, Stand der Prüfung: 09.10.2026. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land, Bundesland und Kanton. Im Zweifel fragst du bei der zuständigen Denkmalbehörde nach, bevor du losfliegst.
Österreich
- Verlorene Sachen (ABGB §§ 388–391): Wer eine verlorene oder vergessene Sache entdeckt und an sich nimmt, muss den Fund unverzüglich der Fundbehörde anzeigen und die Sache dort abgeben (§ 390). Das entfällt, wenn du die Sache vorher dem Verlierer zurückgibst oder wenn sie höchstens 10 Euro wert ist, außer sie ist für den Verlierer erkennbar wichtig (§ 391).
- Schatz (ABGB §§ 398, 399): Als Schatz gelten Geld, Schmuck oder andere Kostbarkeiten, die so lange verborgen waren, dass der frühere Eigentümer nicht mehr feststellbar ist. Die Entdeckung ist der Behörde anzuzeigen; Finder und Grundeigentümer bekommen je die Hälfte. Für archäologische Funde gilt zusätzlich das Denkmalschutzgesetz.
- Denkmalschutz: Laut § 10 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (Fassung seit 01.09.2024) ist die Nachforschung nach archäologischen Denkmalen an Ort und Stelle ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamts verboten, ausdrücklich auch durch Veränderungen „des Grundes unter Wasser“ und durch die Verwendung von Metallsuchgeräten. Auf Grundstücken mit geschützten archäologischen Denkmalen ist jede Verwendung von Metallsuchgeräten ohne Bewilligung verboten (§ 10 Abs. 2). Eine Bewilligung gibt es grundsätzlich nur für Nachforschungen unter Leitung von Fachleuten mit einschlägigem Hochschulstudium (§ 10 Abs. 5).
- Zufallsfunde: Archäologische Funde musst du laut § 8 unverzüglich dem Bundesdenkmalamt melden (ersatzweise Bezirkshauptmannschaft, Polizei, Bürgermeister oder einem öffentlichen Museum). Die Fundstelle bleibt laut § 9 bis fünf Werktage nach der Meldung unverändert.
- Pfahlbauten: Fünf der 111 Fundstellen des UNESCO-Welterbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ liegen in Österreich: drei am Attersee, eine am Mondsee und eine am Keutschacher See. Dort hat Schatzsuche nichts verloren.
Deutschland
- Fund (BGB § 965): Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss das unverzüglich dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem anderen Berechtigten anzeigen. Kennst du diese nicht, zeigst du den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde an, meist dem Fundbüro. Diese Anzeige entfällt nur, wenn die Sache nicht mehr als 10 Euro wert ist.
- Schatz (BGB § 984): Das Eigentum fällt je zur Hälfte an den Entdecker und an den Eigentümer der Sache, in der der Schatz verborgen war, etwa des Grundstücks. Aber: Viele Bundesländer haben in ihren Denkmalschutzgesetzen ein Schatzregal. Bayern zum Beispiel seit 01.07.2023 (Art. 9 BayDSchG): Bewegliche Bodendenkmäler, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaats und sind unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege zu übergeben. Eine Belohnung für den Entdecker ist möglich, aber nicht, wenn der Fund unter Verstoß gegen Gesetze gemacht wurde.
- Genehmigungen: Ob du für die Suche eine Genehmigung brauchst, regelt jedes Bundesland selbst. In Baden-Württemberg sind Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, nach § 21 DSchG genehmigungspflichtig. In Bayern braucht eine Erlaubnis, wer nach Bodendenkmälern graben will (Art. 7 BayDSchG); für das bloße Suchen verlangt Bayern laut Landesamt für Denkmalpflege keine allgemeine Genehmigung. Wer dort ein Bodendenkmal findet, muss es unverzüglich anzeigen und den Fundort eine Woche unverändert lassen (Art. 8 BayDSchG).
- Bodensee: 18 der Pfahlbau-Welterbestätten liegen in Deutschland, viele am Bodensee. Auch Schiffswracks gelten dort laut Landesdenkmalpflege als Kulturdenkmale.
Schweiz
- Fund (ZGB Art. 720): Wer eine verlorene Sache findet, muss den Eigentümer benachrichtigen. Kennst du ihn nicht, zeigst du den Fund der Polizei an oder sorgst selbst für eine angemessene Bekanntmachung. Die Anzeige bei der Polizei ist Pflicht, wenn die Sache offensichtlich mehr als 10 Franken wert ist.
- Schatz (ZGB Art. 723): Ein Schatz fällt an den Eigentümer des Grundstücks oder der Sache, in der er gefunden wurde. Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, höchstens die Hälfte des Werts.
- Altertümer (ZGB Art. 724): Herrenlose Altertümer von wissenschaftlichem Wert gehören dem Kanton, in dem sie gefunden wurden, und dürfen ohne Genehmigung nicht verkauft werden. Finder (und beim Schatz auch der Grundeigentümer) haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die den Wert der Gegenstände nicht übersteigen soll.
- Kantonsrecht: Viele Kantone verlangen eine Bewilligung für Metalldetektoren. Im Aargau etwa ist laut Kanton (Kulturgesetz § 42) die Suche mit technischen Hilfsmitteln bewilligungspflichtig. Mit 56 Fundstellen liegen die meisten Pfahlbauten in der Schweiz.
Überall gilt außerdem: In Naturschutzgebieten, Häfen, an bewachten Badestellen und in Fahrrinnen können eigene Verbote gelten, etwa für das Befahren oder für Drohnen allgemein. Frag beim Betreiber, der Gemeinde oder der Schifffahrtsbehörde nach.
Wann lohnt sich das – und wann nicht?
- etwas Bestimmtes an einer bekannten Stelle verloren hast (Schmuck, Schlüssel, Handy-Zubehör),
- in klarem, ruhigem und flachem Wasser unterwegs bist,
- Spaß am Herumstöbern hast und keine großen Funde erwartest.
- große Flächen systematisch absuchen willst,
- in trübem Wasser oder bei Strömung unterwegs bist,
- auf historische Funde hoffst. Hier brauchst du in der Regel eine Genehmigung, und Bergen ist oft gar nicht erlaubt.
Alternativen anderer Hersteller: QYSEA bietet für mehrere FIFISH-Modelle (V-EVO, V6 Expert, E-GO) einen eigenen Unterwasser-Metalldetektor an. Laut Hersteller erkennt er Metall bis zu 50 cm entfernt und durch bis zu 50 mm Schlamm oder Sand, ist bis 100 m tauchfähig und kostet 399 US-Dollar (ohne Gewähr, Stand Oktober 2026). Bewertet haben wir ihn nicht. Größere Drohnen wie die CHASING M2-Reihe lassen sich zusätzlich mit einem Greifarm ausrüsten. Welche Modelle wir empfehlen, steht in der Bestenliste.
Fazit
Schatzsuche mit der Unterwasserdrohne ist möglich, aber eher Feinarbeit als Goldrausch. Die Dory Explore ist ein günstiger Einstieg mit sehr kurzer Detektor-Reichweite. Das neue Metalldetektor-Zubehör für die GO1-App macht neugierig, Details fehlen aber noch. Und egal, womit du suchst: Kläre vorher, ob du an dieser Stelle suchen darfst, und melde, was du findest.
Hast du schon etwas gefunden – oder suchst du noch? Erzähl es im Forum der Unterwasserpiloten. Und wer lieber selbst schraubt, findet in unserem Ratgeber ROV selbst bauen eine ehrliche Kostenübersicht.
Reaktionen und Kommentare zu diesem Artikel findest du im Forum der Unterwasserpiloten.
- CHASING: Dory Explore – Produktseite
- CHASING: Dory Explore – Übersicht
- Interesting Engineering: Dory Explore (31.12.2024)
- Circuit Digest: Dory Explore (02.01.2025)
- Apple App Store: CHASING GO1
- QYSEA: Underwater Metal Detector
- RIS: ABGB § 390 (Fund)
- RIS: ABGB § 391
- RIS: ABGB § 398 (Schatz)
- RIS: ABGB § 399
- RIS: Denkmalschutzgesetz § 8 (Zufallsfunde)
- RIS: Denkmalschutzgesetz § 9
- RIS: Denkmalschutzgesetz § 10 (Nachforschungen, Metallsuchgeräte)
- Bundesdenkmalamt: Infoblatt „Die Suche nach Bodenfunden“
- Kuratorium Pfahlbauten: Factsheet UNESCO-Pfahlbauten
- BGB § 965 (Anzeigepflicht des Finders)
- BGB § 984 (Schatzfund)
- Bayerisches Denkmalschutzgesetz (Art. 7, 8, 9)
- Bayern: GVBl. 2023 S. 251 (Schatzregal)
- BLfD: Informationen für Sondengänger
- Denkmalpflege in Baden-Württemberg: DSchG, Pfahlbauten und Wracks
- Fedlex: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Art. 720–724)
- Kanton Aargau: Nutzung von Metalldetektoren
Ist etwas Wichtiges versunken, das eine Hobbydrohne nicht mehr bergen kann? Professionelle Bergungseinsätze in Österreich bietet UDRA an.
