Was gilt in Deutschland für Unterwasserdrohnen?
Kurz gesagt: Eigene Regeln für Unterwasserdrohnen gibt es nicht. Dafür ist es komplizierter als in Österreich, weil Bund, Länder und oft auch Landratsämter mitreden. Wir haben die wichtigsten Vorschriften durchgesehen:
- Bundeswasserstraßen: Auf Flüssen, Kanälen und manchen Seen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Sie kennt Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge, aber keine unbemannten Unterwasserfahrzeuge. Für Taucher schreibt sie die weiß-blaue Flagge „A“ vor (§ 8.12), Baden und Schwimmen ist zum Beispiel bis 100 m um Brücken, Wehre und Hafeneinfahrten sowie in Schleusen verboten (§ 8.10).
- Schifffahrt auf den übrigen Seen: Das regeln die Länder. Die Bayerische Schifffahrtsordnung zum Beispiel erwähnt Tauchen nur einmal: Im Umkreis von 100 m um Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt darf die Schifffahrt nicht behindert werden. Drohnen kommen darin nicht vor.
- Bodensee: Hier gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung: Taucherflagge „A“ an Land oder auf Boot bzw. Boje, Tauchen in markierten Fahrwassern verboten, ebenso im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten.
- Gemeingebrauch: Was jeder an einem Gewässer darf, steht im Wasserhaushaltsgesetz (§ 25) und in den Landeswassergesetzen. In Bayern zählt dazu ausdrücklich der „Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren“ – ob eine Unterwasserdrohne als Modellboot durchgeht, ist offen. Tauchen mit Atemgerät ist dort nur Gemeingebrauch, wo die Behörde es erlaubt.
- Tauchverbote vor Ort: Viele Seen haben eigene Verordnungen. Am Walchensee gelten etwa Abstände zu den Kraftwerken und saisonale Verbote an Badeplätzen (Juni bis Mitte September) und Laichgebieten (Mitte Oktober bis Februar). Solche Regeln sind für Taucher geschrieben, zeigen dir aber, wo du auch mit der Drohne wegbleiben solltest.
- Luftverkehrsrecht: Die Drohnen-Regeln aus EU-Verordnung und Luftverkehrs-Ordnung gelten für Luftfahrzeuge – unter Wasser also nicht.
- Was praktisch zählt: Naturschutzgebiete, Laichschonzeiten, Fischereirechte, Bodendenkmäler (zum Beispiel die UNESCO-Pfahlbauten am Bodensee) und die Frage, wem das Ufer gehört.
Bevor du startest: die Checkliste
- Darf ich hier ans Ufer? Privatgrund, Strandbad-Regeln und Uferbetretungsrechte beachten.
- Gibt es eine Seeverordnung, ein Schutzgebiet, eine Laichschonzeit oder Bodendenkmäler?
- Ist es eine Bundeswasserstraße? Dann Abstand zu Schleusen, Brücken, Häfen und Fahrrinnen halten.
- Sind Taucher (Flagge „A“), Schwimmer oder Angler in der Nähe? Dann Abstand halten.
- Grund nicht berühren, kein Sediment aufwirbeln, Tiere nicht verfolgen, Funde nicht mitnehmen.
Wichtig
Für Unterwasserdrohnen gibt es in Deutschland keine eigenen Regeln. Wir fassen zusammen, was nach unserer Recherche relevant sein kann – das ist keine Rechtsberatung. Frag im Zweifel beim Landratsamt oder der Gemeinde, beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (an Bundeswasserstraßen) oder bei den Fischereiberechtigten nach. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- BinSchStrO § 8.12: Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
- BinSchStrO § 8.10: Baden und Schwimmen
- Bayerische Schifffahrtsordnung (PDF)
- Art. 18 Bayerisches Wassergesetz: Gemeingebrauch
- Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 11.04
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen: Tauchen im Walchensee, Kochelsee und Sylvensteinsee
- Luftfahrt-Bundesamt: Drohnen